Die meisten Meldungen über ausserordentliches Verhalten
im Strassenverkehr werden der Jury von der Polizei gemeldet.
Anmeldungen von Unfallzeugen oder glaubwürdigen Drittpersonen
werden selbstverständlich
ebenfalls gerne entgegengenommen. Der Sachverhalt muss auf
jeden Fall durch mindestens einen neutralen Zeugen, einen
Polizeirapport oder eine ähnlich glaubhafte Quelle belegt sein.

Auswahl der "Ritter der Strasse"
Eine Jury prüft die eingereichten Fälle, wobei das unterbreitete
Datenmaterial natürlich vertraulich behandelt wird.

Folgende Kriterien werden eingehend geprüft:

  • nachgewiesener Sachverhalt
  • keine Selbstanmeldungen
  • kein allzu weit zurückliegendes Ereignis
  • guter fahrerischer Leumung der angemeldeten Person

Preisverleihung
Zu den Preisverleihungen werden neben der auszuzeichnenden
Person auch Behörden und Medien eingeladen.

Die Jury achtet darauf, dass der "Ritterschlag" in einem der
Situation angemessenen Rahmen stattfindet.






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40 Jahre "Ritter der Strasse"


Wie wird man "Ritter der Strasse"?

 

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